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Ukraine-Konflikt: Informationen für Unternehmen

Der Russland-Ukraine-Konflikt stellt eine weitere große Herausforderung für Unternehmen dar. Die Verunsicherung der Betriebe bezüglich der anstehenden Sanktionen gegenüber Russland ist groß.

Die Russische Föderation ist ein wichtiger Markt für Unternehmen aus Rheinland-Pfalz. Sie liegt auf Platz 5 der Zielländer außerhalb Europas gemessen am prozentualen Anteil der Ausfuhren aus Rheinland-Pfalz. Die Ukraine liegt auf Platz 22. In beide Märkte zusammen werden aus Rheinland-Pfalz Waren in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro ausgeführt (IHK Koblenz & Statistisches Bundesamt (Destatis)).

Wir haben wichtige Informationen für Unternehmen gesammelt und entsprechende Links für Sie zusammengestellt:

Informationen zur Lage in der Ukraine

Auf der Sonderseite des Auswärtigen Amtes können Sie sich über die aktuelle Situation in der Ukraine informieren.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Bundesregierung schafft ein Maßnahmenpaket, um von dem Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und gegebenenfalls auch der Genehmigung der EU-Kommission.

In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar zu dämpfen. Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten können, die anderen Instrumente folgen danach.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Hierbei geht es darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen.

Geplant ist ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro sowie eines für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.

Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seit 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Um Anreize für einen Mehrverbrauch von Erdgas zu verhindern, ist das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis September 2022 auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, so dass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können. Erste Auszahlungen an Unternehmen in Höhe von 80 Prozent des gesamten Zuschusses werden ab Mitte August erfolgen.

Weitere Informationen zum Antrag, den Voraussetzungen und den Phasen der Antragsbearbeitung

Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.

Die Eckpunkte, die möglichen Hilfen zugrunde liegen finden Sie hier.

Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.

Hier finden Sie die Bedingungen für das Finanzierungsprogramm.

Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans in Deutschland ausgerufen. Die Alarmstufe folgt auf die am 30.03.2022 ausgerufene Frühwarnstufe. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht hier täglich einen aktuellen Lagebericht. Hier finden Sie FAQ des BMWK zum Notfallplan Gas.

Den Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland können Sie hier einsehen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem ERGU-Programm gewerbliche Unternehmen bei Investitionen zur Steigerung deren Energie- und Ressourceneffizienz. Kontakt: Anna Pierce, Tel.: 06131/16-2555, E-Mail: anna.pierce@mwvlw.rlp.de

Bei Fragen zur Energieeinsparung und effizienten Energienutzung kann kleinen Unternehmen, wie z. B. Handwerksbetrieben, u. a. die Energieagentur Rheinland-Pfalz (www.energieagentur.rlp.de) darüber hinaus behilflich sein.

Integration von Flüchtlingen in Unternehmen

Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge"

Unternehmen vernetzen und sie bei Angeboten von Praktika, Ausbildungs- oder Arbeitsstellen für Flüchtlinge praxisnah unterstützen, das sind die vorrangigen Ziele des bundesweiten Netzwerks „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“. Das Netzwerk ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und dem Bundeswirtschaftsministerium.

Neben Netzwerk-Veranstaltungen, um einen Austausch zu befördern und Good-Practice-Beispiele vorzustellen, gehört eine Online-Plattform zu den zentralen Anlaufstellen des Netzwerks. Dort finden Unternehmen Anregungen und Praxistipps sowie die Möglichkeit, sich dem Netzwerk anzuschließen.

Außerdem hat das Netzwerk eine Checkliste für Betriebe erstellt, wie der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz gelingt.

Fachkräfteprotal des FrankfurtRheinMain International Office

Darüber hinaus engagiert sich das FrankfurtRheinMain (FRM) International Office bei der Hilfe für die berufliche Integration von Geflüchteten aus der Ukraine. Mit dem Portal www.find-it-in-frm.de und der persönlichen, kostenlosen Beratung für internationale Fachkräfte und Ausbildungsinteressierte ist das FRM International Office die erste Anlaufstelle in der Region, die alle wichtigen Beratungsstellen auf einem Portal vernetzt und Informationen sowie wertvolle Tipps zum Ankommen, Leben, Studieren und Arbeiten in FRM übersichtlich bündelt.

Informationen zu EU-Sanktionen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übt im Bereich der Außenwirtschaft Aufgaben der Exportkontrolle aus. Diese dienen unter anderem dazu, Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Dazu zählen die EU-Sanktionen. 


Das BAFA informiert online zu den Sanktionen und stellt eine Telefonhotline zum Russland-Embargo zur Verfügung: 06196 908-1237.

Informationen der Industrie- und Handelskammern

Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer bündelt auf ihrer Website aktuelle Entwicklungen, Beschlüsse und Informationen für Unternehmen:

  • Krisentelefon: unter +7 495 234 49 54 erhalten Sie Informationen über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise. Erreichbar von Montag bis Sonntag von 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit (deutsche Zeit 5 Uhr bis 21 Uhr).
  • Übersicht über die aktuelle Sanktionslage

Die IHK Rheinhessen informiert darüber, wie Unternehmen ihr Russland-Geschäft in Krisenzeiten absichern können. Wichtige Hinweise sowie eine Musterklausel für Verträge ebenso wie den Verweis auf Webinare finden Sie hier.

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz haben ein eigenes Portal geschaffen, um Geflüchteten sowie Unternehmen die notwendigen Informationen an die Hand zu geben. Die Arbeitsgemeinschaft der IHKs in Rheinland-Pfalz bietet zudem verschiedene Veranstaltungen an, um Unternehmen bei relevanten Fragestellungen zu unterstützen.

Unter 0800 4636-932 wurde eine Hotline eingerichtet.

Das Russland-Kompetenzzentrum der IHK Koblenz hält folgende Informationen für Unternehmen bereit:

  • Unterstützung bei arbeits-, betriebs- und steuerrechtlichen Fragen zum russischen Markt
  • allgemeine und branchenbezogene Informationen der russischen Wirtschaft
  • relevante Neuigkeiten für die geplante oder laufende Geschäftstätigkeit in Russland
  • persönliche Beratung (telefonisch, E-Mail oder im Rahmen eines Betriebsbesuches)
  • Newsletter Russland
  • Russland Netzwerk als Plattform für Unternehmen, die mit Russland und den russischsprachigen Ländern handeln
  • Hotline: 0261 106-500


Das Welcome Center berät Unternehmen und interessierte Fachkräfte zur Arbeitsmigration nach Rheinland-Pfalz und hat einige hilfreiche Informationen zusammengestellt:

  • Wichtige Informationen für geflüchtete Menschen gibt es hier, ebenso wie Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen.
  • Arbeitsrechtliche Aspekte für Unternehmen mit Beschäftigen in und aus der Ukraine oder Russland finden Sie hier.
  • Für Tipps und Informationen zur Rekrutierung und Integration von Flüchtlingen als Fachkräfte klicken Sie hier.
  • Informationen zur selbstständigen Tätigkeit für ukrainische Geflüchtete in Deutschland gibt es hier.
  • Die Hotline des Welcome-Centers ist unter 0800 4636-932 erreichbar.

Die Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer (AHK Ukraine) ruft gemeinsam mit dem Deutsch-Ukrainischen-Forum und dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft die deutschen Unternehmen dazu auf, sich an der Hilfsaktion der Johanniter-Unfall-Hilfe zu beteiligen, um Lebensmittel und andere Hilfsgüter schnell an Bedürftige in der Ukraine zu verteilen.


Spendenkonto:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE94 3702 0500 0433 0433 00
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: SupportUkraine
Sachspenden nimmt die Johanniter-Unfall-Hilfe zurzeit nicht an.